Grillen ist mit Gas- oder Holzkohlegrill von 11:00 – 21:00 Uhr erlaubt.
Mindesthöhe Holzkohlegrill: 50 cm, stabile Füße.
Einweg-Griller und Elektro-Griller sind nicht gestattet.
Grillen ist mit Gas- oder Holzkohlegrill von 11:00 – 21:00 Uhr erlaubt.
Mindesthöhe Holzkohlegrill: 50 cm, stabile Füße.
Einweg-Griller und Elektro-Griller sind nicht gestattet.